Europa hat jetzt seinen eigenen CLOUD Act
Ab dem 18. August fordert eine Staatsanwaltschaft Daten direkt beim Anbieter im EU-Ausland an: zehn Tage Frist, acht Stunden im Eilfall, bis zu 2 Prozent Jahresumsatz als Strafe. Der deutsche Teil steht seit März im Bundesgesetzblatt. Was die E-Evidence-Verordnung für Plattformen, Journalisten und uns bedeutet.